Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für das Lohnbüro: Lohnsteuer 2024 - Der Programmablaufplan für die Ermittlung von Lohnsteuern wurde am 23.02.2024 veröffentlicht und ist spätestens zum 1. April 2024 anzuwenden.

Sehr geehrte BauSU-Anwender,

Der Programmablaufplan für die Ermittlung von Lohnsteuern wurde am 23.02.2024 veröffentlicht und ist spätestens zum 1. April 2024 anzuwenden.

Die programmseitige Anpassung erfolgt mit der kommenden Version 50.0 / 849. Die neue Lohnsteuerroutine ist wirksam ab der Abrechnungsperiode 202404. Wenn ausgehend vom April oder später eine Rückrechnung in die Monate Januar, Februar, März 2024 aktiviert wird, so werden diese Abrechnungen mit der neuen Lohnsteuerberechnung erfolgen.

Die Rückrechnung in den Januar 2024 wird empfohlen, es sei denn, dass diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BauSU Team