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A1-Bescheinigung

Bei einer Entsendung von Mitarbeitenden in Länder der EU oder die Schweiz für einen vorher befristete Zeitraum von bis zu 24 Monaten gilt weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht. Damit Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Mitarbeitenden für die Zeit der der Entsendung keine Kosten für Sozialversicherungsleistungen im Zielland entstehen, müssen Sie vor der Entsendung per elektronischer Übermittlung eine so genannte A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung weist Ihr Mitarbeiter im Zielland nach, dass alle für ihn zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden. Mit dem BauSU Zusatzmodul A1-Bescheinigungen erstellen und übermitteln sie die notwendigen Anträge.

Nach der Prüfung der zuständigen Stelle erhalten Sie auch die Bescheinigung auf elektronischem Weg und können Sie ihren Mitarbeitenden aushändigen.