Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für das Lohnbüro: PUEG und der Lohnsteuerjahresausgleich

Sehr geehrte Lohnanwender,

 

im Jahr 2023 ist eine Änderung Anzahl der Kinder < 25 Jahren kein Grund, den Lohnsteuerjahresausgleich 202312 auszusetzen. Diese Änderung ist ab Version 841 berücksichtigt. Bitte erstellen Sie die Lohnabrechnung Dezember mit mindestens dieser Version.

 

Ab Dezember 2024 ist eine Änderung Anzahl der Kinder < 25 Jahren dann ein Grund, den Lohnsteuerjahresausgleich auszusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BauSU Team