Sehr geehrte BauSU-Anwender,
es kann ab der Version 49.0/837 eine andere Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf der Abrechnung geben, da das Programm keine Verhältnisrechnung mit den Entgelten in der AV durchführt.
Folge: Es werden in der AV zu viele Beiträge berechnet.
Hintergrund: Die Programmanpassung/-erweiterung musste erfolgen, weil man bei Entgelten aus weiteren Beschäftigungen in zwei Fälle unterscheiden muss:
1. Weitere Entgelte aus nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungen (geringfügige Beschäftigung), hierbei darf keine Zusammenrechnung in der AV erfolgen
→ Steuerung nur über eine Lohnart mit der Kalendariumsziffer „71: Einkünfte aus weiterer Beschäftigung“
2. Weitere Entgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen, AV-Entgelte müssen im Verhältnis abgerechnet werden
→ Steuerung nur über eine Lohnart mit der Kalendariumsziffer „71: Einkünfte aus weiterer Beschäftigung“ und zusätzlich die neue Sonderfunktion „Kal.71: Nebeneinkommen SV-pflichtig“
Wenn bisher immer eine Verhältnisberechnung in der Arbeitslosenversicherung erfolgte und das Entgelt aus weiteren versicherungspflichtigen resultiert, dann müssen Sie in der Lohnart ab sofort die Sonderfunktion „Kal.71: Nebeneinkommen SV-pflichtig“ zusätzlich steuern.
Ihr Team BauSU