Info für das Lohnbüro: Änderungen ab Lohnabrechnungsperiode 202307 / Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz / ab Version 49.0.830 vorrausichtlich ab 26.06.2023
Sehr geehrte BauSU-Lohnanwender,
durch die Einführung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG) ergeben sich Änderungen ab 01.07.2023.
Diese haben wir Ihnen hier bereitgestellt.
mit freundlichen Grüßen
Ihr BauSU-Team