Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für das Lohnbüro: Ermittlung des pfändbaren Betrags bei Weihnachtsvergütungen ab 2022

Sehr geehrte BauSU-Lohn-Anwender,

 

Für die Weihnachtsvergütungen 2022 gibt es eine Änderung: Hiernach sind nach § 850a Nr. 4 ZPO die Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt, unpfändbar.

Manuelle Ermittlung / Eintragung der Pfändungsbeträge (also keine Nutzung der Pfändungsautomatik).

 

Bitte erstellen Sie die Lohnabrechnungen mit der Version 49.0/815.

Die BauSU Version 49.0/815 wird voraussichtlich ab dem 09.12.2022 zur Verfügung stehen.

 

Freundliche Grüße
Ihr BauSU-Team