Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für die Lohnbuchhaltung: EPP Ergänzung

Sehr geehrte BauSU-Lohnanwender,

 

im Lohnsteuervoranmeldungsverfahren sind die 300,00 Euro für EPP-berechtigte Arbeitnehmer an das Finanzamt zu melden. Nur wenn Sie die LStA mit Fristverlängerung bereits in Monat 202207 erstellen und zusätzlich Mitarbeiter haben, die ab 01.08.22 eintreten, beachten Sie bitte:

Diese Mitarbeiter werden nicht in der Übersicht im Dialog 1410 Lohnsteueranmeldung angezeigt. Wenn Sie jedoch das Häkchen „EPP oder sonstige Zuwendung“ im Dialog 1124 Seite 2 setzen, werden sie angezeigt, jedoch nicht in die neue Kennzahl 35 der Lohnsteueranmeldung eingerechnet. Möglicherweise fordern Sie dann zu wenig EPP vom Finanzamt an.

Für den Fall, dass Sie so vorgegangen sind, prüfen Sie bitte den Betrag auf der Lohnsteueranmeldung (Kennzahl 35). Für den Fall, dass dieser zu gering ausfällt, können Sie die Lohnsteueranmeldung per elster.de manuell korrigieren.

Unsere Mitarbeiter im Support sind Ihnen bei der Prüfung gern behilflich.

 

Ihr BauSU Team