Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für die Lohnbuchhaltung: EPP – Energiepreispauschale

Sehr geehrte BauSU-Lohnanwender,

wie bereits bei der Veröffentlichung der neuen Steuerroutine angekündigt kommen nun die Informationen zum Thema „EPP - Energiepreispauschale“.

Hierzu haben wir für Sie eine kleine Anleitung geschrieben, diese finden Sie hier.

 

Sonderfall: LSTVA monatlich mit Fristverlängerung

Wenn Sie in der Lohnperiode 202207 die LSVA erstellen, ist diese für die Periode August 2022, somit müssen Sie jetzt schon angeben, wie viele EPPs sie vermutlich im September auszahlen werden.

 

 

Ihr BauSU Team