Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für die Lohnbuchhaltung: Neuer Datenbaustein DBST - Steuerdaten für geringfügig Beschäftigte ab 01.01.2022.

 

Info für die Lohnbuchhaltung: Neuer Datenbaustein DBST - Steuerdaten für geringfügig Beschäftigte ab 01.01.2022.

 

Sehr geehrte BauSU-Lohn-Anwender,

wie bereits beim Jahreswechsel 2020/2021 mitgeteilt, wird zum 01.01.2022 ein neuer Baustein in der Entgeltmeldung bei geringfügig Beschäftigten eingeführt. Dieser Baustein soll die Prüfung durch die Minijob-Zentrale erleichtern, ob Steuern korrekt und die volle Höhe entrichtet wurden (§ 28a Absatz 3 Satz 2 Buchstabe f SGB IV).

Alle weiteren Infos finden Sie <link fileadmin bausu _downloads artikel neue_datenbausteine.pdf>hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BauSU Team