Info für die Lohnbuchhaltung: Neuer Datenbaustein DBST - Steuerdaten für geringfügig Beschäftigte ab 01.01.2022.
Sehr geehrte BauSU-Lohn-Anwender,
wie bereits beim Jahreswechsel 2020/2021 mitgeteilt, wird zum 01.01.2022 ein neuer Baustein in der Entgeltmeldung bei geringfügig Beschäftigten eingeführt. Dieser Baustein soll die Prüfung durch die Minijob-Zentrale erleichtern, ob Steuern korrekt und die volle Höhe entrichtet wurden (§ 28a Absatz 3 Satz 2 Buchstabe f SGB IV).
Alle weiteren Infos finden Sie <link fileadmin bausu _downloads artikel neue_datenbausteine.pdf>hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BauSU Team