Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info für die Lohnbuchhaltung: Ermittlung des Berufsbildungsbeitrags ab 202107 ab Version 47.0/774

 

Info für die Lohnbuchhaltung: Ermittlung des Berufsbildungsbeitrags ab 202107 ab Version 47.0/774

Sehr geehrte BauSU-Lohn-Anwender,

ab der Version 47.0.774 wird ab der Lohnperiode 202107 im Druck des ZVK-Endsummenblatts der neue Berufsbildungsbeitrag in Höhe von 18,- EUR pro Angestellten und Monat ermittelt, d. h. diese Version benötigen alle Kunden für die Abrechnung 202107.

In Periode 202107 erfolgt eine rückwirkende Ermittlung unabhängig von einer Rückrechnung. Das Programm schaut ab 202104 – 202107 welche Angestellten beschäftigt waren. Wir mussten dazu für Sie einmalig in Periode 202107 den Mitarbeiter-Filter erweitern, so dass das Programm auch die ausgeschiedenen Mitarbeiter durchgehen kann, sonst würde ein Mitarbeiter der am 30.04.2021 ausgeschieden ist, nicht in der Berechnung enthalten sein.

<link fileadmin bausu _downloads artikel>Ein Beispiel finden Sie hier