Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

BauSU Info: Fiktivlohn KUG/SKUG inklusive Wegstreckenentschädigung

 

Sehr geehrte BauSU Lohnanwender: Wir haben eine Info der Bauinnung für Sie!

Wichtig für Betriebe, die die Wegstreckenentschädigung zahlen:

Die seit Oktober 2020 tariflich neu eingeführte Wegstreckenentschädigung ist bei der Berechnung der Höhe des Saisonkurzarbeitergeldes zu berücksichtigen, wenn der Baubetrieb diese an den Arbeitnehmer zahlt.

Folgendes wurde von der ZDB hierzu mitgeteilt:

….sowohl das Kurzarbeitergeld als auch das Saison-KUG berechnen sich auf Grundlage des Soll-Entgeltes. Das Soll-Entgelt ist insoweit das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, das er ohne Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erhalten hätte.
Fest vereinbarte Zulagen und Zuschläge sind hinzuzurechnen und erhöhen das Einkommen (werden immer brutto gewährt).
Damit ist die neue Wegeentschädigung (fester Zuschlag von 0,5% auf den TL) bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Um eine korrekte Sollentgeltermittlung im BAUSU-Programm zu gewährleisten, muss der Fiktivlohn KUG/SKUG 0,5 % Wegstreckenentschädigung beinhalten.

Bitte passen Sie Ihren Fiktivlohn KUG/SKUG in den Mitarbeiterstammdaten im Dialog 1124 auf Seite 5 an!

 

Freundliche Grüße

Ihr BauSU Team