Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 werden die Umsatzsteuersätze wieder auf 7% und 19% angehoben.
Sofern Sie zum 1. Juli 2020 Anpassungen für die temporär gültigen Steuersätze von 5% und 16% vorgenommen haben, sind diese ab 2021 wiederrum vorzunehmen. Das gilt insbesondere für diese Bereiche:
- Lohnarten mit automatischer Buchung der Umsatzsteuer
- Feststapel in der Finanzbuchhaltung
- Anpassen von hinterlegten Steuerschlüsseln (sogenannte Vorblendsteuerschlüssel)
- Die Verwendung von Buchungsschablonen in der Anzahlungsbuchhaltung
- Leistungsverzeichnisse / Muster-LV
- Druck von Ausgangsrechnungen
- Tagelohnfaktura
- A-Elemente
- Einkauf und
- Vergabe-EH im Dialog 4544
Alle BauSU-Mitarbeiter im kaufmännischen und technischen Support helfen Ihnen gern bei der Umsetzung.