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Info: Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2021

 

Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2021

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Umsatzsteuersätze wieder auf 7% und 19% angehoben.

Sofern Sie zum 1. Juli 2020 Anpassungen für die temporär gültigen Steuersätze von 5% und 16% vorgenommen haben, sind diese ab 2021 wiederrum vorzunehmen. Das gilt insbesondere für diese Bereiche:

- Lohnarten mit automatischer Buchung der Umsatzsteuer

- Feststapel in der Finanzbuchhaltung

- Anpassen von hinterlegten Steuerschlüsseln (sogenannte Vorblendsteuerschlüssel)

- Die Verwendung von Buchungsschablonen in der Anzahlungsbuchhaltung

- Leistungsverzeichnisse / Muster-LV

- Druck von Ausgangsrechnungen

- Tagelohnfaktura

- A-Elemente

- Einkauf und

- Vergabe-EH im Dialog 4544


Alle BauSU-Mitarbeiter im kaufmännischen und technischen Support helfen Ihnen gern bei der Umsetzung.