Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info Lohnbuchhaltung: Hinweis zum Kalendarium 71 | Änderungsmitteilungen der Version 47.0

 

Sehr geehrte Lohnanwender,

aufgrund der vielen Nachfragen möchten wir zu einem Hinweis in den Änderungsmitteilungen Version 47.0 Klarheit schaffen.

Dialog 1320: "Bitte verwenden Sie für jeden sonstigen Bezug eine eigene Lohnart mit dem Kalendarium 71. Nur so ist es möglich, die einzelnen sonstigen Bezüge abzugrenzen, um sie ggf. mit der gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu deckeln."

Dieser Hinweis bezieht sich ausschließlich auf das Thema Mehrfachbeschäftigungen, um damit verschiedene Einmalbezüge der anderen Beschäftigungsverhältnisse zu erfassen.

Beispiel: ist ein Arbeitnehmer mehrfachbeschäftigt und hat 2 weitere Beschäftigungen (A und B) und bekommt dort jeweils einen Einmalbezug, so ist für jeden Einmalbezug eine eigene Lohnart zu erfassen.

Lohnart 1: Einmalbezug 3000,00 Euro mit Kal. 71 bei weiterer Beschäftigung A

Lohnart 2: Einmalbezug 4000,00 Euro mit Kal. 71 bei weiterer Beschäftigung B

 

Freundliche Grüße

Ihr BauSU Team