Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info an die Lohnbuchhaltung: Verzögerte Bearbeitung der LStB im Zeitraum 30.04. bis 04.05.2020

 

Verzögerte Bearbeitung der LStB im Zeitraum 30. April bis 4. Mai 2020

Über den ELSTER Newsletter wurden wir auf die verzögerte Bearbeitung der LStB im Zeitraum 30.04. bis 04.05.2020 hingewiesen. Bitte berücksichtigen Sie dieses, wenn Sie in dem Zeitraum LStB übertragen.

Auszug aus dem ELSTER Newsletter:

 

wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund von Wartungsarbeiten in einem nachgelagerten System des Bundes, welches zur Überprüfung der steuerlichen Identifikationsnummer hinzugezogen wird, die Verarbeitung der Mitteilungsarten

*   Lohnsteuerbescheinigungen (LStB)

*   Lohnersatzleistungen (LErsLs)

*   Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG (FKB)

*   Vermögensbildungsbescheinigung (VWL)

*   Zuwendungsbestätigung (ZUW) und

*   Unentgeltliche Depotübertragung (DEP)

im KONSENS-Mitteilungsverfahren zwischen dem 30.04.2020 15:30 Uhr und dem 04.05.2020 17:00 Uhr eingeschränkt bzw. nicht möglich sein wird.

Übermittelte, aber aufgrund der Wartungsarbeiten zurückgestellte Lieferungen werden ab dem 04.05.2020 17:00 Uhr sukzessive abgearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass es für diese Mitteilungsarten zur verzögerten Bereitstellung von Verarbeitungsprotokollen kommen wird.

 

Ihr BauSU Support Team