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Info für das Lohnbüro: Änderungen bei der AOK Nordost zum 01.07.2018 wegen Technischer Bestandszusammenführung und künftiger einheitlicher Krankenkassen-Betriebsnummer

Info für das Lohnbüro: Änderungen bei der AOK Nordost zum 01.07.2018 wegen Technischer Bestandszusammenführung und künftiger einheitlicher Krankenkassen-Betriebsnummer

Sehr geehrte BauSU-Lohnanwender,

zum 01.07.2018 wird die AOK Nordost ihre Krankenkassen-Betriebsnummer anpassen und damit vereinheitlichen.

Im Rahmen der Fusion sind die Datenbestände der bisherigen Kassenbereiche Brandenburg (Betriebsnummer 01000126) und Mecklenburg-Vorpommern (Betriebsnummer 01000080) in den Datenbestand der AOK Nordost Kassenbereichs Berlin überführt worden.

Mit Wirkung ab 01.07.2018 ist als Nachfolge-Betriebsnummer die Krankenkassen-Betriebsnummer des bisherigen Kassenbereichs Berlin (Betriebsnummer 90235319) zu verwenden.

Die von Ihnen verwendeten Krankenkassen mit der folgenden Betriebsnummer:

01000126 AOK Nordost (bisheriger Kassenbereich Brandenburg)

und

01000080 AOK Nordost (bisheriger Kassenbereich Mecklenburg-Vorpommern)

müssen ab dem 01.07.2018 fusioniert werden auf die Krankenkasse mit der Betriebsnummer:

à 90235319 AOK Nordost (Kassenbereich Berlin)

Allgemeine Zusatzinformation zu Kassenfusionen:

Wenn bei Ihnen Krankenkassen fusionieren, d. h. zwei Kassen schließen sich zusammen und es bleibt nur eine übrig. Zusätzlich sollen keine Ab- und Anmeldungen für Mitarbeiter erstellen werden.
Kurzer Ablauf:

1. Alte Krankenkasse aufrufen

2. Funktion „Kassenfusion“ aufrufen

3. Neue Krankenkasse auswählen

 

Die neue Krankenkasse wird in den Mitarbeiterstammdaten automatisch eingetragen.

Bitte die Kassenfusion am besten vor der Beitragsschätzung machen!!!

Sollten Sie die Krankenkasse AOK Nordost (Kassenbereich Berlin) mit der Betriebsnummer 90235319 neu anlegen müssen, so wird diese standardmäßig mit dem Rechtskreis „West“ angelegt.

Wenn Sie ein Betrieb in den neuen Bundesländern abrechnen, dann kommt bei der Fusion auf diese Krankenkasse ein Hinweis „Die beiden ausgewählten Krankenkassen haben unterschiedliche Rechtskreise. Sind Sie sicher, dass das OK ist?“. Bestätigen Sie mit „OK“.

Anschließend rufen Sie nach der Fusion bitte einen Mitarbeiter(RK=Ost) auf, der bei dieser Krankenkasse Mitglied ist. Beim Sichern des Mitarbeiters stellt das Programm ggf. fest, dass der Mitarbeiter RK=Ost und die Krankenkasse den RK=West hat. Dann wählen Sie die Krankenkasse zum RK-Wechsel aus. Jetzt hat die Krankenkassen wieder den Rechtskreis „Ost“.

Ihr BauSU Team