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Info für das Lohnbüro: UV-Lohnnachweis 2017


Sehr geehrte BauSU Lohn-Anwender, 

die Unfallversicherungsträger machen sich Sorgen um die Lohnnachweise für 2017. Sie hat uns (die Softwarehersteller) gebeten, bei der Klärung der Probleme mitzuhelfen. 

Ein Grund für die Sorge, dass der Lohnnachweis 2017 zum Problem werden könnte, ist die Tatsache, dass eine große Anzahl von Lohnnachweisen für 2016 fehlt. Ein weiterer Grund ist, dass bisher nur von wenigen Unternehmen UV-Stammdaten für 2017 abgerufen worden sind.

 

Folgende Tabelle zeigt per Stand 30.04.2017 die Problematik: 

 

Stammdaten-abrufe

2016 erwartet

Stammdaten-abrufe

2016 erhalten

Lohnnach-weise

2016 erhalten

Teil-Lohnnach-weise

2016 erhalten

Stammdaten-abrufe

2017 erwartet

Stammdaten-abrufe

2017 erhalten

MNR

gewerbliche

UVT

3.658.820

1.741.890

1.564.205

1.612.008

3.600.405

1.626.360

 

Aus der Tabelle kann man sehen, dass von den 3,6 Mio. erwarteten Anmeldungen für 2017 nur 1,6 Mio. bei der Unfallversicherung angekommen sind. Jetzt fragt sich die UV: Wieso ist das so?

 

Wir wollen der Unfallversicherung gern helfen, ihr Ziel zu erreichen. Deswegen wollen wir Sie nochmal zum dem Thema digitaler UV-Lohnnachweis um Ihre Mithilfe bitten. 

Haben Sie Ihre Mandanten bei der Unfallversicherung für 2017 schon angemeldet? Wenn nicht, dann haben Sie in BauSU keine gültigen Gefahrtarifstellen für 2017 und bekommen bei der Lohnabrechnung evtl. den Hinweis:

 

Für das Jahr 2017 sind noch keine aktuellen Gefahrentarifstellen von der Unfallversicherung vorhanden. Mit einer rechtzeitigen Anmeldung/Stammdatenabfrage ersparen Sie sich ggf. umfangreiche Rückrechnungen. Die Anmeldung können Sie im Dialog 1539 erstellen und mit Dialog 1531 versenden.

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Anmeldung für 2017 gesendet haben. Dazu schauen Sie im Dialog 1118 auf die Seite 7.5 „Anmeldungen/ UV-Entgeltnachweise“.

Auf diese Antwort bekommen Sie dann von der UV Ihre Gefahrtarifstellen für das Jahr 2017. Diese können Sie ebenfalls im Dialog 1118 auf der Seite 7.1 „Gefahrentarifstellen (GTS)“ sehen. Die Gültigkeit sollte z. B. von Periode 201701 bis 201712 sein. 

Eine Anmeldung bei der Unfallversicherung gilt immer nur für ein Jahr, d. h. wer sich für 2016 angemeldet hat und seinen Lohnnachweis elektronisch und in Papierform versendet hat (Parallelverfahren beides muss passieren!!!), der muss sich nochmals für 2017 anmelden. 

 

Haben Sie noch Fragen oder Probleme, so wenden Sie sich gern an Ihre zuständige Filiale. 

Ihr BauSU-Team

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