Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Hinweis für unsere Lohnkunden: Abschaffung der Rechtskreistrennung ab dem 01.07.2017 im Bereich der BITMARCK

 

Sehr geehrte BauSU-Lohnanwender,

zum 01.07.2017 wird die in der ITSG-Beitragssatzdatei enthaltenen Differenzierungen der Krankenkassen-Betriebsnummern nach Ost und West aufgegeben werden. Betroffen sind grundsätzlich Betriebs- und Innungskrankenkassen.

In der ITSG-Beitragssatzdatei werden die getrennten Betriebsnummern Ost und West auf eine führende Betriebsnummer umgestellt, damit sowohl der Hin- als auch Rückweg in den maschinellen Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Zahlstellen nur noch unter einer Betriebsnummer der Krankenkasse erfolgt.

Dies geschieht in der Weise, dass zu der nicht mehr führenden Betriebsnummer aus dem Bereich „Ost“ oder „West“ ein Verweis auf die ab Gültigkeitsdatum 01.07.2017 maßgebende Betriebsnummer des anderen Rechtskreises in die Beitragssatzdatei aufgenommen wird; analog eines Eintrags einer technischen Fusion von Krankenkassen.

 

Folgende Krankenkassen sind bisher von der Abschaffung der Rechtskreistrennung zum Stand 12.06.2017 betroffen:

Übersicht

Sollten Sie eine dieser hier aufgeführten Krankenkassen verwenden, so führen Sie am besten vor der Beitragsschätzung Juni 2017 eine Kassenfusion auf die in der Spalte „NACHFOLGEBN“ angegebenen Krankenkasse im Dialog 1122 über die Funktion „Kassenfusion“ durch. Sollten Sie die Folge-Krankenkasse noch nicht in Ihrem Bestand haben, so legen Sie diese vor der Fusion an. Ein Ändern der Betriebsnummer in der Krankenkasse ist nicht zulässig!

Kurzer Ablauf:

1.         Alte Krankenkasse aufrufen

2.         Funktion „Kassenfusion“ aufrufen

3.         Neue Krankenkasse auswählen

 

Die neue Krankenkasse wird in den Mitarbeiterstammdaten automatisch eingetragen. Bitte unbedingt die Kassenfusion vor der Beitragsschätzung  machen!!!

Ihr BauSU-Team