Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Info Lohnbuchhaltung: Steuerfreibeträge und Schwerbehinderung

Info: Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung

 

Sehr geehrte BauSU Lohnanwender,

Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 wurden auch bei schwerbehinderten Mitarbeitern die Steuerfreibeträge auf Null gestellt. Da diese Steuerfreibeträge aber für Schwerbehinderte weiterhin bestand haben, müssen Sie diese wieder manuell in den Mitarbeiterstammdaten eintragen. Einen neuen ELSTAM über diese Werte bekommen sie für 2014 nicht, es sei denn es gab eine Änderung bei diesem Mitarbeiter.

Für den Jahreswechsel 2014/2015 werden wir dann zukünftig das Häkchen „Schwerbehindert“ auf der Registerseite 4 „Urlaub/ZVK“ im Block ZVK prüfen. Ist dieser Haken gesetzt und hat der Mitarbeiter einen Steuerfreibetrag, so bleibt dieser dann erhalten.

Ihr BauSU-Team