Ab BauSU Jahreswechsel-Programmversion 35.0/605, die voraussichtlich ab 8. 1. 2014 zur Verfügung stehen wird !
Vom 1. Januar 2014 an müssen alle AAG-Anträge mit IBAN und BIC versehen werden. Diese Felder sind nun Pflichtfelder geworden.
- Haben Sie noch unversendete AAG-Meldungen für 201312? Dann benötigen Sie ab dem 1.1.2014 unbedingt die Angaben von IBAN und BIC in Ihren Bankverbindungen in der Betriebsstätte (Dialog 1111, Registerseite 3).
- Erstellen Sie in diesem Fall die Datensätze der AAG-Meldungen erneut und versenden Sie sie dann im Anschluss sofort (Dialog 1425 u. Dialog 1531).