Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

Lohnbuchhaltung: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013

 

Sehr geehrte BauSU-Lohn-Anwender,

zum 01.07.2013 wurden die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Damit Sie Ihre Pfändungen mit diesen neuen Grenzwerten berechnen können, benötigen Sie die Programmversion 34 für Ihre Lohnabrechnung.

Bitte fordern Sie diese Version bei uns an, wenn Sie diese für Ihre Abrechnungen benötigen.

 

Freundliche Grüße,

Ihr BauSU Team