Aktuelle Version: XX.YY/ZZZ

BauSU Info: Lohnbuchhaltung Mindesturlaubsgeldanspruch aus SKUG-Ausfallstunden

 

     Information BauSU Lohnbuchhaltung 

 

Sehr geehrte BauSU-Anwender,

möglicherweise haben Sie oder werden Sie in den nächsten Tagen folgende Mitteilung der SOKA-Bau erhalten:

„ Hinweis zu Ihren Meldedaten : A) Urlaubsvergütungen übersteigen Bruttolöhne – dennoch Erstattungen. Ihre Korrekturmeldung für Ihren Mitarbeiter ….. „

wenn Sie laut unserer Hinweise zu den Rückrechnungen ab Januar 2013 wegen neuer Lohnsteuertabellen und neuer SKUG Berechnungen bereits Korrekturmeldungen versendet haben.

In diesem Schreiben teilt die SOKA-Bau mit, dass aus ihrer Sicht für die von Ihnen gemeldeten SKUG-Ausfallstunden kein Anspruch auf Mindesturlaub besteht, da in den Monaten Januar, Februar und März die 90 Stunden für sich betrachtet nicht überschritten worden sind.

Diese Aussage ist nicht korrekt, da die 90 Stunden-Grenze für den gesamten Schlechtwetterzeitraum (2013: Januar bis März) gilt.

Wir haben aufgrund der oben genannten Mitteilung an BauSU Kunden bei der SOKA-Bau nachgefragt und es wurde uns folgendes bestätigt:

ZITAT ( SOKA-Bau , KSC-Support … die telefonische Auskunft, dass die SKUG Ausfallstunden für jeden Monat für sich zu betrachten sind, ist so nicht richtig.

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise zur Berechnung der SKUG ist richtig und muss nicht angepasst werden. … (Zitat Ende)

Wenn Sie solch eine Mitteilung erhalten, dann führen Sie bitte mit der SOKA-Bau ein klärendes Gespräch. Vergleichen Sie hierzu ggf. Ihre Meldedaten mit dem Datenbestand der SOKA-Bau. Laut unseren letzten Informationen wird die SOKA-Bau ihre diesbezüglichen Prüfprogramme vermutlich anpassen. Bis dahin ist mit solchen Meldungen zu rechnen.

 

Freundliche Grüße von Ihrem BauSU-Team